Kurzinformation – Nationalratswahl 2024
Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.
Aktives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich
Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.
Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.
Wählen mit Wahlkarte
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Neu
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Wählen im Wahllokal
Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.
Vorzugsstimmen
Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.
Weitere Neuerungen
- Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
- Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
- Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden.
- Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Letzte Aktualisierung: 29. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres