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Super Sanieren

Jetzt super sanieren!

Ab Februar gibt’s besonders attraktive Förderungen für Tiroler Sanierer

Die hohen Heizkosten, die uns der heurige Winter beschert, bringen das ganze Land zum Schwitzen. Dabei könnten durch die Sanierung von Heizungen bis zu 80 Prozent der Kosten eingespart werden. Wer jetzt umfassend thermisch saniert und in den Einbau hochwertiger Heizsysteme investiert, der legt sein Geld nicht nur gut an, sondern er bekommt auch von Bund und Land bis zu 25.000 Euro Förderung!

Der Bund stellt im Rahmen des „Sanierungsschecks“ 2012 für private Wohngebäude, die älter als 20 Jahre sind, 70 Millionen Euro zur Verfügung. Thermische Sanierungen an der Gebäudehülle werden mit einem nicht-rückzahlbaren, also einem geschenkten Zuschuss von 20 Prozent der Investitionen gefördert. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 5000 Euro. Wer auch das Heizungssystem auf erneuerbare Energieträger umstellt, kann zusätzlich bis zu 1.500 Euro in Anspruch nehmen.

Sanierungsscheck startet mit 20. Februar

Ab 20. Februar 2012 können Private das Förderansuchen mit den Planunterlagen noch vor Beginn der baulichen Maßnahmen bis zum 31.12.2012 bei den österreichischen Bausparkassen einreichen. Der Sanierungsscheck ist einkommensunabhängig und wird nur für Gebäude mit einer Baubewilligung vor dem 1. Jänner 1992 gewährt. Die thermische Sanierung ist mittels Energieausweis nachzuweisen und darf nur von befugten Firmen durchgeführt werden. Es werden sowohl umfassende Sanierungen als auch Teilsanierungen gefördert. Weitere Informationen unter www.sanierungsscheck2012.at.

Ökobonus-Förderung durch das Land Tirol

Zusätzlich zur Bundesförderung können Sanierer die Wohnbauförderung des Landes Tirol beanspruchen. Die förderbaren Investitionskosten hängen von der Haushaltsgröße und der förderbaren Nutzfläche ab. Gefördert werden höchstens 650 Euro pro Quadratmeter. Zu beachten ist außerdem, dass die Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden sind. Die energiesparende Sanierung von Einzelbauteilen, wie die Dämmung der Außenwand oder der Fenstertausch, wird mit bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Hinzu kommt bei umfassenden Sanierungen der „Ökobonus“ in der Höhe von 4.000 Euro. Um den Ökobonus zu erhalten, sind zumindest drei Bauteile gemeinsam zu sanieren.

Bitte zu beachten: voraussichtlich ab 1. Juli 2012 treten die neuen Wohnhaussanierungs-Richtlinien des Landes in Kraft (siehe www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung)

Fördervoraussetzungen

Die Fördermittel können nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmter Sanierungsstandard erfüllt ist. Das heißt, dass sowohl Land als auch Bund bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. Dazu gehören vor allem eine sehr gute Wärmedämmung der Außenbauteile sowie eine gute Fensterqualität. Das Prinzip dahinter: Je mehr Energie im sanierten Gebäude im Vergleich zum Ausgangsgebäude eingespart wird, desto höher sind die Fördermittel.

Interessierte melden sich bitte bei einer der Wohnbauförderstellen des Landes in den Bezirkshauptmannschaften oder in den Energie Service Stellen von Energie Tirol. Weitere Informationen unter www.energie-tirol.at

Anträge: können ab 20. Februar 2012 von Privaten bei den österreichischen Bausparkassen eingereicht werden. Die Förderung ist einkommensunabhängig.

Wie viel wird gefördert: bis zu 20% der Investitionen, höchstens aber 5.000 Euro für die thermische Sanierung und 1.500 Euro für die Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer darf ansuchen: Ansuchen dürfen Eigentümer von Häusern bzw. Wohnungen, aber auch Mieter im mehrgeschoßigen Wohnbau

Was wird gefördert: thermische Sanierung bestehender Wohngebäude (Dämmung Außenwand, oberste Geschossdecke bzw. Dach, unterste Geschossdecke bzw. Kellerboden, Austausch von Fenster und Außentüren), sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen (Holzzentralheizungsanlage, Wärmepumpe, Solaranlage mit Heizungseinbindung).

Welche Voraussetzungen: Für die Ausführung der Maßnahmen gelten spezifische Anforderungen, bei der thermischen Sanierung sind diese mittels Energieausweis nachzuweisen. Es werden sowohl umfassende Sanierungen als auch Teilsanierungen gefördert, die maximale Förderhöhe richtig sich nach dem Ausmaß der umgesetzten Maßnahmen und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs. Ferner dürfen die auszuführenden Maßnahmen nur durch befugte Firmen durchgeführt werden, reine Materialkosten ohne Montagerechnung eines Professionisten können nicht gefördert werden.

Wann wird ausbezahlt: nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen